{"id":314,"date":"2025-06-16T14:40:00","date_gmt":"2025-06-16T14:40:00","guid":{"rendered":"https:\/\/fuenfzieger.de\/?p=314"},"modified":"2025-08-16T14:40:24","modified_gmt":"2025-08-16T14:40:24","slug":"quo-vadis-vorbehaltsaufgaben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/fuenfzieger.de\/?p=314","title":{"rendered":"Quo vadis, Vorbehaltsaufgaben?"},"content":{"rendered":"\n<p>K\u00fcrzlich in einem berufspolitisch orientiertem Seminar \u00fcber Vorbehaltsaufgaben gab es eine bemerkenswerte R\u00fcckmeldung einer Pflegep\u00e4dagogin einer gro\u00dfen Uniklinik. Kern der als Kritik formulierten Anmerkung war, dass Vorbehaltsaufgaben nunmehr in der pflegerischen Praxis zu den Pflichten und Verantwortung des Pflegefachpersonals geh\u00f6ren w\u00fcrden und man nicht verstehen w\u00fcrde, warum \u00fcber deren Umsetzung in der Praxis \u00fcberhaupt noch diskutiert w\u00fcrde. Es kommt nicht oft vor, aber da ist mir ad-hoc nicht viel eingefallen, was ich h\u00e4tte entgegnen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Meine Erfahrung mit der Umsetzung von Vorbehaltsaufgaben ist, dass sich alle damit schwertun. Gleichwohl nehme ich wahr, dass es auch Beispiele daf\u00fcr gibt, wo Kollegen und Kolleginnen f\u00fcr sich in Anspruch nehmen, die Pflegeprozesssteuerung schon seit langem durchf\u00fchren zu w\u00fcrden. Ich sehe in diesen F\u00e4llen eher, dass sich Pflegefachpersonen im Rahmen der von der Unternehmensleitung verf\u00fcgbar gemachten Dokumentationssysteme in der Erf\u00fcllung der Verantwortung durch die Vorbehaltsaufgaben auf der sicheren Seite sehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dokumentationssysteme k\u00f6nnen nicht das wesentliche Merkmal der Vorbehaltsaufgaben sein \u2013 wenn \u00a74 des Pflegeberufegesetzes den Pflegefachpersonen die Verantwortung f\u00fcr die Steuerung des Pflegeprozesses \u00fcberantwortet, kann das nicht in die Systematik eines Dokumentationssystems allein \u00fcbertragen werden. Das ist ja gerade das Thema, dass die Vorbehaltsaufgaben bestimmte Handlungen der Pflegefachperson in ihr selbst begr\u00fcnden. Es geht um Verantwortungs\u00fcbernahme und pflegerische Haltung und nicht darum, ein Dokumentationssystem zu beherrschen.<\/p>\n\n\n\n<p>Folgendes Beispiel (und ich wei\u00df, es gibt Einrichtungen, wo das schon umgesetzt ist oder Sie ein besseres Beispiel haben, aber lassen Sie sich kurz auf die Systematik ein): Auf einer unfallchirurgischen Abteilung wird eine alte Dame nach Schenkelhalsfraktur medizinisch behandelt. \u00c4rzte und \u00c4rztinnen planen die Entlassung. Die Dame lebt alleine im Haushalt in einer Altbauwohnung zweites OG ohne Lift und betreut einen kleinen Hund. Es gibt keine Kinder in der N\u00e4he. Die Schenkelhalsfraktur ist das Ergebnis eines Sturzereignisses in der Wohnung. Die Dame hat sich bisher selbst versorgt. Die betreuende Pflegefachperson nimmt nach dem Sturzereignis Gangunsicherheiten bei der Dame wahr. Aus pflegerischer Perspektive widerspricht die Pflegefachperson der Entlassung in die H\u00e4uslichkeit. Wer setzt sich an dieser Stelle durch?&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Frage ist auch, worauf sich Pflegefachpersonen beziehen k\u00f6nnen? Wer h\u00e4lt ihnen bei der Anwendung der Vorbehaltsaufgaben eigentlich den R\u00fccken frei? Wie k\u00f6nnen einzelne Pflegepersonen hier &#8211; ohne Schaden zu nehmen &#8211; zu einer gesetzeskonformen Aus\u00fcbung ihrer beruflichen Verantwortung kommen? Oder m\u00fcssen wir jetzt erst mal aushalten, dass wir gegebenenfalls als Querulanten wahrgenommen werden? Viele Frage, noch nicht viele Antworten.&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00fcrzlich in einem berufspolitisch orientiertem Seminar \u00fcber Vorbehaltsaufgaben gab es eine bemerkenswerte R\u00fcckmeldung einer Pflegep\u00e4dagogin einer gro\u00dfen Uniklinik. 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